Gesetzlich Versicherte:
Die Kosten für psychotherapeutische Leistungen werden bei gesetzlich Versicherten normalerweise von der Krankenkasse übernommen. Für die Psychotherapeutische Sprechstunde und die probatorischen Sitzungen muss kein Antrag gestellt werden.
Privat Versicherte:
Die meisten privaten Kassen übernehmen die vollen Kosten für Psychotherapie, es gibt jedoch von Kasse zu Kasse Unterschiede. Sie sollten sich daher frühzeitig bei Ihrer privaten Krankenkasse erkundigen, ob und in welchem Umfang diese für die Kosten der Therapie aufkommt. Die probatorischen Sitzungen werden wie bei den gesetzlichen Krankenversicherungen in der Regel auch hier ohne Antrag übernommen. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse.
Selbstzahler:
In diesem Fall erhalten Sie eine Privatrechnung, die Sie selbst begleichen.
Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische PsychotherapeutInnen (GOP).